Samstag, 31. Mai 2014

Es führt eine Straße nicht ins Nirgendwo ...

... sondern in eine Siedlung in Graz und doch ist diese Straße privat. Das Kuriose daran ist, dass von den Anrainern keiner so genau die Rechtslage kennt und die wenigsten wissen, welcher Anteil der Straße wie und wem gehört.

Und noch kurioser ist, dass für ein Haus, welches wir zum Verkauf in unserem Programm haben, nie ein Anteil - aus welchen Gründen auch immer - von dieser Privatstraße berücksichtigt worden ist. Laut Bauamt Graz sollte aufgrund von Ersitzungsrechten die Zufahrt generell kein Problem darstellen. Problematisch wird es allersdings dann, wenn bauliche Maßnahmen bzw. Veränderungen beim Gebäude gesetzt werden. Denn dann könnten die Nachbarn auf den Plan kommen und dieses mit dem Einspruch des "Straßenrechts" verhindern.

Wir sind gerade mit Kunden bei dieser Liegenschaft in Endverhandlungen und unser Plan ist auch, dass wir dann nochmals gemeinsam zum Stadtbauamt gehen und die konkrete Lage und die Möglichkeiten besprechen. Daher "Stay tuned" .... wir halten Sie weiter am Laufenden!


Samstag, 24. Mai 2014

Von Zonen und Verboten ... und einem Happy End!!

... vor nicht allzu langer Zeit habe ich gebloggt, dass wir endlich ein Grundstück - nach langwierigen Verhandlungen - verkaufen konnten. UND ... dass es bei diesem Grundstück eine Besonderheit gegeben hat, die man nicht alle Tage erlebt.

Die Situation war die folgende: Die Verkäuferin hat bereits vor Jahren einen Teil der Grundstücke abverkauft und dem damaligen Käufer das Recht eingeräumt, dass auf den Nachbargrundstücken innerhalb von 20 m kein "Bauwerk" errichtet werden darf. Zum besseren Verständnis, habe ich es kurz "schön" aufgezeichnet. Die roten Linien kennzeichnen die "Bauverbotszone". (An welches (Bundes)Land erinnert mich diese Zeichnung bloss?) :)
Man stelle sich diese 20 m in Natura vor. Vor allem 20 m auf einer Breite von ca. 50 - 60 m. Sprich es sind ca. 1.000 - 1.200 m² Grundstück - Anmerkung: normalerweise vollwertiges Bauland - plötzlich nahezu wertlos. Zumindest aus Käufersicht. :) Im Kaufvertrag wurde zudem auch die schwammige Bezeichnung "Bauwerk" verwendet. Ohne Hinweis auf ein Gesetz oder eine Quelle. Die Recherchen haben dann ergeben, dass ein Bauwerk alles und nichts sein kann. Aber im Zweifelsfall mehr alles, als nichts ist. Selbst eine Zufahrtsstraße ist damit gestorben.

Aber Ende gut, alles gut. Wir haben schlußendlich Käufer gefunden, die eine gute Lösung für das bzw. die Grundstück(e) finden konnten. Die Zufahrtsstraße für die zweite Parzelle wird auf dem eigenen Grundstück im östlichen Bereich errichtet und damit ist jene Zone, auf der nichts gebaut werden darf - frei und bietet genügend Platz zum Relaxen und Erholen.

Und die Moral der Geschichte:

Erstens: Bevor Sie etwas unterschreiben, bitte lassen Sie Ihren Kaufvertrag überprüfen und gegenlesen bzw. wenn Sie bestimmte Dinge unterschreiben seien Sie sich bestimmter Konsequenzen bewusst. Gerne können Sie sich auch vertrauensvoll an uns wenden und wir stellen Ihnen unverbindliche Kontakte zu Notaren, Rechtsanwälten und Rechtsexperten her, welche Sie beraten können.

Zweitens: Gerne kümmern wir uns auch um kompliziertere Fälle! :) www.immofit.at



Donnerstag, 1. Mai 2014

Let's celebrate "Tag der Arbeit" ...

... bei traumhaften Wetter.

 „Er ist sehr schön, der 1. Mai, und die Tausende von Bourgeois und Kleinbürgern werden es den Hunderttausenden von Proletariern gewiss gerne vergönnen, sich auch einmal das berühmte Erwachen der Natur, das alle Dichter preisen und wovon der Fabrikszwängling so wenig bemerkt, in der Nähe zu besehen.“ Victor Adler: Arbeiter-Zeitung